Der als zuständiger Gerichtskommissär beauftragte Wiener Notar muss nun diese Verlassenschaft mit vier Erben abwickeln, wobei als Knack- & Streitpunkt das laufende Unternehmen gilt.

Der bevollmächtigte Steuerberater des Unternehmens ermittelt einen überschlagsmäßigen Schätzwert des Unternehmens, der jedoch aufgrund von einseitig vorhandenen nahen Beziehungen von nur einem der Erben, nicht jedoch von den drei anderen, anerkannt wird.

Der sehr engagierte Wiener Notar macht den Vorschlag, einen völlig unabhängigen Gutachter mit der Unternehmensbewertung des Unternehmens zu beauftragen. Dieser Vorschlag wird von den Erben angenommen, mit der Auflage, dass sich die Kosten des Gutachtens in einem möglichst geringen Rahmen bewegen sollte.

Daraufhin ersucht der Notar unsere Steuerberatung in Wien um einen Kostenvoranschlag für ein derartiges betriebswirtschaftliches Gutachten. Bevor unsere Steuerberatung Wien diesen KoVor erstellen kann, ersucht sie um Einblick in die laufenden Geschäftsunterlagen und in die Buchhaltung des Unternehmens. Die Erben erteilen diese Zustimmung und so wird unsere Steuerberatung Wien bevollmächtigt, in die Geschäftsunterlagen und Bücher des Unternehmens die notwendige Einsicht für eine Unternehmensbewertung zu nehmen.

Nach Schätzung des voraussichtlichen Arbeitsumfanges geben wir einen Kostenvoranschlag an den Notar ab. Dieser wird angenommen und unsere Steuerberatung Wien startet die Unternehmensbewertung.

Als erstes nimmt die BWL-Abteilung unserer Steuerberatung Wien eine ABC-Analyse der Kunden des Unternehmens vor. Grundlagen waren die Buchhaltungen der Jahre 2015 bis 2019. Auftrag war eine „pragmatische Unternehmensbewertung“, welche gerade nicht auf dem Fachgutachten KFS BW1 des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer basiert, weil dazu insbesondere eine Planungsrechnung der finanziellen Überschüsse in die Zukunft vorzulegen gewesen wäre, was aber niemand vom gegenständlichen Unternehmen liefern konnte und aus Kostengründen auch nicht wollte.

Die BWL-Abteilung unserer Steuerberatung Wien hat sich daher für die CAPM-Methode (Capital Asset Pricing Model) entschieden. Dabei wird vorweg der Free Cash Flow (FCF) ermittelt. Dann wird der tatsächliche Flow to Equity (FTE) berechnet. Dieser Wert zeigt betriebswirtschaftlich, welcher Geldzufluss dem künftigen Eigentümer nach Abzug aller Kosten und Steuern mit größter Wahrscheinlichkeit verbleiben wird.

Nach diversen Berechnungen wurde – der CAPM-Methode folgend, die geschätzte Rendite des Eigenkapitalgebers ermittelt. In unserem Fall lag diese immerhin über 10 % und war sohin vertretbar.

Weiters wurde der Wert des unverschuldeten Unternehmens berechnet, als auch der Wert unter Übernahme aller Schulden.

Noch vor Fertigstellung des Gutachtens hat unsere Steuerberatung Wien mit den maßgeblichen Erben mehrfach kommuniziert, um deren individuelle Erwartungshaltungen einerseits, so wie die betriebswirtschaftliche Realität andererseits anzunähern.

Nach Auslieferung des Gutachtens in 07/2021 konnte die Verlassenschaft Anfang 09/2021 zufriedenstellend für alle Erben eingeantwortet werden.

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