„Ein guter Steuerberater muss mehr bringen, als er kostet!“ Nach diesem Motto beraten unsere Steuerberater nun schon seit über 60 Jahren höchst erfolgreich. In unserer Steuerberatung gab und gibt es keine Haftungsfälle durch Falschberatung. Unsere Steuerberatungs-Klienten sind nicht nur zufrieden, sondern begeistert von der Kreativität unserer Steuerberater und deren „wasserdichten Lösungen“, die steuerlich auch immer halten.
Neben dem Kerngeschäft der klassischen Steuerberatung sind wir stark in der Steuerberatung von Umgründungen, Immobilienbesteuerung, sowie bei nationalen und internationalen Kapitalgesellschaften engagiert.
Unsere prinzipiell strategische Orientierung und Steuerplanung schützt Sie wirklich vor unangenehmen Überraschungen, sodass Sie sich mit uns Steuerberater als Ihr Partner in Steuerangelegenheiten voller Energie auf Ihr eigenes Kerngeschäft konzentrieren können!
Auch unsere jungen Steuerberater, welche die Sprache der Jungunternehmer sprechen, greifen gerne auf den Erfahrungsschatz und das Network unserer Senior Consultants in der Steuerberatung zurück.
Mit über 60 Jahren Erfahrung in der BWL und im Unternehmensrecht ist unsere Steuerberatungs-Kanzlei ein routinierter Ansprechpartner für Sie und Ihr Unternehmen. Betriebswirtschaftliche Ansätze und Strategien sind entscheidend für den Erfolg jedes Unternehmens. Gerade hoffnungsvolle Jungunternehmer und sonstige, auch berufserfahrene Betriebsgründer sind gut beraten, einen erfahrenen und kompetenten Steuerberater für Betriebswirtschaft, Planung, Kostenrechnung, etc. verfügbar zu haben, der Einzelfragen schnell und unbürokratisch beantwortet, aber auch die notwendige Praxis und Erfahrung in strategischen Planungsrechnungen besitzt.
Auch bei erfahrenen Unternehmern kommt die eigene Unternehmensnachfolge oder der Verkauf des Unternehmens nur einmal im Leben vor. Umso mehr ist auch hier ein erfahrener Steuerberater von großem Vorteil. Gönnen Sie sich bei diesem wesentlichen Schritt in Ihrer Lebensplanung ein qualifiziertes Beratungsgespräch mit unseren Steuerberatern, Sie werden garantiert profitieren und viel von uns lernen!
Natürlich gibt es noch die klassische Buchhaltung. Sie sammeln ganz einfach Ihre Buchhaltungs-Belege nach gewissen Ordnungskriterien chronologisch und am Ende des Monats haben Sie Ihre „Belegsammlung Buchhaltung“ vollständig und senden diese zum Verbuchen an unsere Buchhalter in Wien. Unsere Steuerberatungskanzlei in Wien bietet Ihnen aber mehr: Es gibt den elektronischen Buchhaltungs-Belegtransfer über unsere Databox. Oder die Online-Buchhaltung, wo Sie über einen Internet-Zugang direkt auf unserem Buchhaltungs-System Ihre Buchhaltungsbelege verbuchen können.
Für viele Unternehmen ist es fraglich, ob sich die Führung einer eigenen Lohnverrechnung (Personalverrechnung) wirklich auszahlt. Ein Outsourcing der Lohnverrechnung führt in vielen Fällen zu wesentlichen Kostenersparnissen. Eine Lohnverrechnung extern schützt oftmals vor Fehlern, peinlichen Lohn- & Gehalts-Nachzahlungen oder sogar unwiederbringlich verlorenen Lohn- & Gehalts-Überzahlungen.
Da Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Gegensatz zu sonstigen Einkünften einem besonderen Steuersatz von 30% unterliegen, ist diese Unterscheidung bei der steuerlichen Behandlung von Wohnrechtsablösen von besonderer Bedeutung.
Das Wohnungsgebrauchsrecht ist in der Regel ein höchstpersönliches, nicht übertragbares Recht ohne Wirtschaftsgutcharakter. Höchstpersönliche Rechte sind solche, die der Person „ankleben“ und auch...
Vollständigen Artikel anzeigenDie Rechtsprechung zieht die Trennlinie zwischen bezahlter Arbeitszeit und unbezahlter Wegzeit dort, wo der Dienstnehmer noch oder wieder frei entscheiden kann, wie er seine Zeit verwendet.
Die Zeit, die der Dienstnehmer braucht, um den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte zurückzulegen, ist grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zu beurteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann...
Vollständigen Artikel anzeigenDer Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat indirekt ein Optimierungsmodell bestätigt, das es erlaubt, ein Siebentel einer Prämie am Ende des Jahres als sonstigen Bezug begünstigt besteuern zu lassen.
Sonstige Bezüge von Dienstnehmern, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder erfolgsabhängige Provisionen bzw. Bonuszahlungen, werden innerhalb des sogenannten „Jahressechstels“ mit einem festen...
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