Buchhaltung
Ihre Buchhaltung wird bei uns ausschließlich von hochqualifizierten, diplomierten (Bilanz-)Buchhaltern erstellt. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer zuverlässigen EDV: Vom Online-Belegtransfer über einen automatisierten Daten-Import aus Ihrem EDV-, Warenwirtschafts-, Fakturierungs- & Kassensystem bis hin zur vollständigen Online-Buchhaltung auf unserem Server ist bei uns alles möglich. Darüber hinaus können Sie Ihre buchungsaktuellen Salden- & OP-Listen jederzeit online abrufen.
Gerne unterstützen wir Sie auch beim Controlling durch laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen, Berechnung von Kennzahlen sowie das Führen einer Kostenrechnung.
Steuerberatung
Egal ob Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge – Wir wissen, wie hart es in den jeweiligen Branchen ist, mit der hohen Abgabenquote zurecht zu kommen. Jedoch wissen wir auch, wie Sie Ihre Steuern & Beiträge völlig legal minimieren können!
Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung, sowie der engen und langjährigen Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden aus Handel und Handwerk, haben Sie mit uns einen zuverlässigen und kompetenten Partner. Wir bringen unser Fachwissen gerne in Ihre Unternehmensplanung ein und verhelfen Ihnen auch zur finanziellen Bestleistung.
Lohnverrechnung
In unserer Personalverrechnungsabteilung sind ausschließlich diplomierte Lohnverrechner für Sie tätig. Durch regelmäßige Fortbildungen und jahrelange Erfahrung in der Lohnverrechnung für Handel & Handwerk kennen unsere Mitarbeiter alle Besonderheiten Ihrer Branche: Ob BUAG, Feiertags- oder Schichtarbeit – bei uns wird Ihre Lohnverrechnung unkompliziert, stets fristgerecht und fehlerfrei durchgeführt.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre neuen Dienstnehmer gleich selbst online bei Ihrer Gebietskrankenkasse anzumelden. Dadurch sind Sie unabhängig von Uhrzeit, Wochentag und Anwesenheit unserer Lohnverrechnungsmitarbeiter.
Unser Angebot für Gewerbe, Handel & Handwerk
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Steuerberatung
Lohnverrechnung
Unverbindliches Erstgespräch
In einem persönlichen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Sie, Ihre aktuelle steuerliche Situation und Ihre Pläne kennenzulernen. Das dabei identifizierte Verbesserungspotenzial dient zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes für unsere weitere Zusammenarbeit zu Ihrem Erfolg. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
Alle unsere Leistungen werden ausschließlich im Rahmen unserer Berufsbefugnisse als Steuerberater laut § 2 WTBG 2017 angeboten.