Steuertipps für alle Steuerpflichtigen
Für das Jahr 2025 – und voraussichtlich auch für die darauffolgenden Jahre – gilt für die Bundesregierung weiterhin das Motto „sparen, sparen, sparen“. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 und 2026 zahlreiche Sparmaßnahmen – auch im steuerlichen Bereich – umgesetzt. Diese reichen vom Einfrieren des letzten Drittels der Progressionsanpassung, der Besteuerung von Elektro-Pkw im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer, Verschärfungen der Grunderwerbsteuer bei share-deals bis zur Streichung des Klimabonus.
Umso wichtiger ist es, zum Jahresende die eigene finanzielle Situation sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten der legalen Steueroptimierung ausgeschöpft werden.
Unsere Steuertipps umfassen nicht nur die bekannten „Klassiker“ wie die Berücksichtigung von Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeiträge und außergewöhnliche Belastungen, sondern auch steuerrechtliche Neuerungen wie Anpassungen bei den Einkommenssteuertarifen. Steuerliche Entlastungen ergeben sich dabei nicht nur durch Freibeträge, sondern auch durch verschiedene Förderungen. So werden 2025 nachhaltige Investitionen gezielt gefördert bzw. entlastet wie zB. Gebäudesanierungen oder der Austausch von Heizsystemen durch die Öko-Sonderausgabenpauschale.
Stellen Sie sich daher die Frage: Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät! Lassen Sie sich von unseren Steuertipps inspirieren – und bei Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.
Steuertipps für Unternehmer
Ihre Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung bieten vielfältige Ansätze, insbesondere zum Jahresende. Durch gezielte Investitionen und die Nutzung von steuerlich begünstigten Abschreibungsmethoden wie der degressiven oder beschleunigten Abschreibung können Sie Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Klimafreundliche Maßnahmen und förderfähige Projekte eröffnen zusätzliche Vorteile, während eine strategische Planung Ihrer Ausgaben und Einnahmen, etwa durch zeitliche Verschiebung, weitere Entlastungen ermöglicht.
Je nach Unternehmensform und Gewinnermittlungsart stehen spezifische Optionen zur Verfügung. Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer profitieren beispielsweise von der Nutzung von Freibeträgen, der optimalen Verwertung von Verlusten oder der steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Forschungsaufwendungen. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Prüfung Ihrer Finanzunterlagen stellen sicher, dass Sie steuerliche Begünstigungen voll ausschöpfen können.
Darüber hinaus sollten Sie Fristen und Meldepflichten im Blick behalten, etwa bei der Einreichung von Jahresabschlüssen oder der Beantragung von Förderungen. Indem Sie Ihre Investitionen und Abschreibungen strategisch planen und gesetzliche Vorgaben einhalten, können Sie Ihre Steuerlast effektiv senken und gleichzeitig Ihre finanzielle Basis stärken.
Steuertipps für Arbeitgeber
Nutzen Sie steuerliche Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Sie können Zusatzleistungen wie Prämien, Überstundenzuschläge, Essensgutscheine oder Sachzuwendungen so gestalten, dass sie steuerfrei oder steuerbegünstigt bleiben. Auch die gezielte Ausschöpfung steuerlicher Freiräume, etwa durch das Jahressechstel, bietet Ihnen Spielraum, zusätzliche Zahlungen vorteilhaft auszugestalten.
Darüber hinaus können Sie Ihre Mitarbeiterbindung durch steuerfreie Zuschüsse für Kinderbetreuung, Telearbeit (Homeoffice) oder Jobticket bzw. Klimaticket stärken. Ebenso können Sie von Förderungen wie Zuschüssen zur Entgeltfortzahlung bei längeren Krankenständen oder durch die Unterstützung nachhaltiger Mobilitätslösungen profitieren.
Nicht zuletzt sollten Sie organisatorische Aspekte wie die Überprüfung von Urlaubsansprüchen und die korrekte Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen im Blick behalten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Steuertipps für Arbeitnehmer
Vor allem das rechtzeitige Geltendmachen bestimmter Werbungskosten bietet viel Potential zum Steuern sparen. Dazu zählen beruflich bedingte Kosten wie Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Pendleraufwendungen. Auch der anteilige Abzug für privat genutzte, aber beruflich notwendige Anschaffungen wie Computer gehört dazu, sofern die Ausgaben korrekt dokumentiert sind.
Darüber hinaus können Sie durch die Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung weitere Ausgaben geltend machen, beispielsweise die Absetzung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder die Rückforderung zu viel gezahlter Steuern. Es ist wichtig, Fristen einzuhalten, um von diesen Möglichkeiten zu profitieren und keine potenziellen Steuervergünstigungen zu verlieren.