Erwartungsgemäß hat er seine umfangreichen Steuerberaterprüfungen alle auf den ersten Anhieb bravourös absolviert.

Mit seiner Angelobung am 29.11.2017 durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer darf er daher stolz den Berufstitel „Steuerberater“ führen.

Als Komplementär und Vollhafter in unserer Steuerberatungskommanditgesellschaft ist es ein angenehmes Sicherheitsgefühl, einen weiteren fachlich derart ausgezeichneten und „frisch angestreberten“ jungen Steuerberater im Team zu wissen, mit dem man sich fachlich austauschen und sich darauf verlassen kann, dass dessen Expertise schnell, präzise und ohne Firlefanz und bürokratischen Aufwand treffsicher in die Beratungspraxis unserer Kanzlei einfließt.

Als Hauptgesellschafter unserer Kanzlei ist man unter betriebswirtschaftlichen Aspekten sehr froh, dass die Absenzzeiten vorbei sind und er nun wieder kräftig zum Umsatz für unser Team beitragen kann.

Als Vater eines jungen Steuerberaters bin ich natürlich sehr zufrieden und stolz, wenngleich ich natürlich nichts anderes erwartet habe. Als Vater darf ich, besonders in Kenntnis des Schwierigkeitsgrades dieser Fachprüfungen in unserer Steuerberatungsbranche – mit höchstem Lob aufrichtig gratulieren.

Lieber Stefan!

Durch Deine erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung bist Du nun auch berufsrechtlich in der Lage, eine Gesellschafterstellung in unserer Kanzlei einzunehmen. Das sind auch ganz klar unsere Ziele, wir werden die notwendigen Schritte vorbereiten und heißen Dich schon jetzt als Gesellschafter recht herzlich willkommen!

Ich bedanke mich für Dein bisheriges, tolles Engagement in unserer Kanzlei und bin sicher, dass Deine Freude an unserem Steuerberaterberuf und die Auszeichnung, für unsere Klienten als Consulter, Dienstleister und Steuerberater tätig sein zu dürfen, auch in Zukunft ungebremst anhalten wird!

Dein Dich liebender Papa,

Mag. Dr. Walter Weinhandl

Ähnliche Beiträge

Sie wünschen
persönliche Beratung?

Rufen Sie uns an, unter +43 (1) 586 15 91