• Pflicht zur Teilnahme an der E-Zustellung ab 1.1.2020

    6. Januar 2020

    Im Zeitalter der Digitalisierung soll auch die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmern weiter ausgebaut werden. Unternehmer sind – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – mit 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Unverbindliches Erstgespräch

In einem persönlich Erstgespräch nehmen wir Steuerberater uns Zeit, Sie, Ihre aktuelle steuerliche Situation und Ihre Pläne kennenzulernen.