In der täglichen Lohnabrechnungspraxis können hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse "Fallen" lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
Mit 1.1.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein neues Gesetz transferiert wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen. Es können in der Lohnabrechnungspraxis „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
Mindestentgelt für alle Arbeitnehmer
Vorrangiges Ziel des LSD-BG soll nicht die Verhängung von Geldstrafen sein, vielmehr soll erreicht werden, dass alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer jenes Mindestentgelt erhalten, das ihnen zusteht. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten daher sowohl für inländische Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Durchführung von Dienstleistungen nach Österreich entsenden oder überlassen.
Im Falle der Unterentlohnung können Strafen zwischen € 1.000 und – bei mehreren Dienstnehmern bzw. im Wiederholungsfall – € 50.000 verhängt werden. Einem ausländischen Arbeitgeber kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Ausübung der Dienstleistung untersagen.
Vorsicht Falle
In der täglichen Lohnverrechnung und Abrechnungspraxis sollten Sie insbesondere nachstehende Fehler vermeiden: