Ein Mietvertrag auf 25 Jahre mit dem Vater über ein Superädifikat auf eigenem Grundstück zur Umgehung der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte war nicht anzuerkennen, weil u. a. der Vater bei Vertragsabschluss 66 Jahre und bei Ende der Laufzeit 91 Jahre alt wäre, was außerhalb der statistisch ermittelbaren ferneren Lebenserwartung liegt, die vom Vater für die Grundstücksfläche zu zahlende Miete nicht fremdüblich war, der Vater das einseitige jederzeitige Kündigungsrecht hatte und für diesen Fall keine Regelung über das Schicksal und die finanzielle Abgeltung betreffend das Gebäude existiert, die Berufungswerberin das Gebäude hätte selbst finanzieren können und daher die Anmietung eines Superädifikats den Grund nur in der Einsparung der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug beim Vater) hatte (UFS 29. 6. 2010, RV/0698-W/09). Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec, UFS Wien, in der Doppelausgabe Juli/August des UFSjournals.