20.07.2010 08:55

Die Novelle zum Finanzstrafgesetz und das Missbrauchbekämpfungsgesetz sollten in der heutigen (20. 7. 2010) Ministerratssitzung beschlossen werden; allerdings konnte in der Sitzung der Koalitionskoordinatoren gestern Nachmittag doch keine Einigung erzielt werden. Grund dafür dürfte die Verknüpfung mit anderen Gesetzesentwürfen sowie die umfangreichen Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf sein. Einige Maßnahmen wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wieder entschärft. So sollen die Geldstrafen bei den Finanzstrafen doch nicht erhöht werden. Auch das „Beraterprivileg", wonach Anwälte, Notare und Steuerberater sich bei leichter Fahrlässigkeit nicht strafbar machen, soll nun entgegen dem ursprünglichen Plan doch nicht aufgeweicht werden. Die beiden Gesetzesentwürfe könnten in einer der Sommerministerratssitzungen im August beschlossen werden.

Quelle: SWK

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