Im AVOG 2010 (BGBl. I Nr. 9/2009 i. d. F. AbgÄG 2010, BGBl. I Nr. 34/2010) werden Zuständigkeitsbestimmungen des AVOG und der BAO zusammengefasst (und teilweise inhaltlich geändert). Dies betrifft auch mit 1. 7. 2010 in Kraft tretende Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Erhebung der Umsatzsteuer. In einem Beitrag in SWK-Heft 20/21/2010 erläutert Dr. Christoph Ritz die neuen Regelungen.