Der Große Senat des deutschen Bundesfinanzhofs hat im Vorjahr eine Kehrtwendung in der deutschen Steuerrechtsjudikatur hinsichtlich der Abzugsfähigkeit gemischt veranlasster (Reise-)Aufwendungen eingeleitet. In zwei aktuellen Urteilen (BFH 21. 4. 2010, VI R 66/04; BFH 21. 4. 2010, VI R 5/07) hat der BFH bei Fortbildungs- und Reiseaufwendungen diese Grundsätze in die Praxis umgesetzt und weitere Details zur Abgrenzung zwischen Aufteilungsverbot und -gebot entwickelt. Da die seinerzeitige Entscheidung des Großen Senats auch in Österreich fachliche Diskussionen ausgelöst und zu Neuaussagen der Judikatur geführt hat, können auch die nunmehrigen Urteile Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht zeitigen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 20/21/2010.