23.07.2010 11:49

Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verknüpft. Im österreichisch-amerikanischen DBA findet sich hingegen in Art. 1 Abs. 4 eine Sonderregelung, derzufolge sich die USA das Recht vorbehalten, in Österreich ansässig gewordene US-Staatsbürger nicht nur mit US-Einkünften, sondern auch mit den aus Österreich (oder aus Drittstaaten) stammenden Einkünften (hier: Gewinne aus einem österreichischen Gewerbebetrieb sowie inländische und aus Drittstaaten stammende Zinsen und Dividenden) zu besteuern. Die solcherart in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte werden nach den Regelungen des Art. 22 Abs. 2 von der Doppelbesteuerung entlastet. Hierbei wird das primäre Besteuerungsrecht Österreichs an diesen Einkünften bestätigt und es wird daher bei der Besteuerung in den USA die gesamte österreichische Steuer auf die auf diese Einkünfte entfallende US-Steuer angerechnet. Diese abkommensrechtliche Anrechnungsverpflichtung erfasst sowohl eine im Veranlagungsweg als auch eine mit Endbesteuerungswirkung im Abzugsweg erhobene österreichische Steuer (EAS 3170 vom 19. 7. 2010).

Quelle: SWI

Alle News anzeigen...