09.07.2010 12:15

Der Nationalrat hat die sog. Lissabon-Begleitnovelle beschlossen, die das Recht des Nationalrates und des Bundesrates, legistische Vorhaben der EU-Kommission zu beeinspruchen, im B-VG verankert. Der diesbezügliche Gesetzesvorschlag des Bundesrates erhielt in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrages die notwendige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt. Dementsprechend sind in Hinkunft alle Entwürfe von Gesetzgebungsakten im Rahmen der Europäischen Union dem Nationalrat und dem Bundesrat von der Europäischen Kommission zuzuleiten. Beide Kammern haben das Recht, innerhalb von acht Wochen nach Einlangen eines solchen Entwurfes eine sog. Subsidiaritätsrüge abzugeben. Gegen einen bereits erlassenen Gesetzgebungsakt der Europäischen Union können Nationalrat und Bundesrat innerhalb von zwei Monaten eine Subsidiaritätsklage an den EuGH erheben. Detailausführungen über das Verfahren werden jeweils in der Geschäftsordnung des Nationalrates und des Bundesrates getroffen.

Quelle: SWK

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