15.03.2010 11:52

Hat in einem monokratischen Verfahren die Finanzstrafbehörde erster Instanz die Voraussetzungen für das Absehen von einer Bestrafung als gegeben erachtet, kann eine Beschwerde gegen die ausgesprochene Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG zur Feststellung des Fehlens der Voraussetzungen zur Erteilung einer Verwarnung führen, wobei der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz in einem solchen Fall in Anbetracht des Verböserungsverbots zur Klärung lediglich verbleibt, ob wegen einer allfällig zu beachtenden Spezialprävention die Rechtsfolge der Verwarnung tatsächlich auszusprechen ist (UFS 8. 2. 2010, FSRV/0014-F/09).

Quelle: UFS

Alle News anzeigen...