12.03.2010 08:30

Das BMF hat den Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2010 sowie vier Verordnungen zum UStG zur Begutachtung versandt. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
  • EStG: Definition des Begriffs „öffentliche Mittel“ als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Zuwendungen; Entfall der Steuerbefreiung für Freitabak; Einführung einer Datenaustauschverpflichtung für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern; Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder.
  • KStG: keine Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene mehr möglich – Minderbeteiligte können nicht Mitglieder anderer Unternehmensgruppen werden; Strukturbereinigung für bestehende Unternehmensgruppen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist; gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde sowie von verdeckten Treuhandschaften durch Privatstiftungen; Meldeverpflichtung des Finanzamtes an die Geldwäschemeldestelle bei Nichtbeachtung der Offenlegungsverpflichtung.
  • UmgrStG: Verankerung einer Ausschüttungsfiktion für die Importverschmelzung von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern; gesetzliche Klarstellungen; Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs. 6 gilt auch bei Steuerspaltungen sinngemäß.
  • UStG: Umsetzung von EU-Richtlinien; Anpassung an die EuGH-Judikatur zur Steuerbefreiung für Postumsätze; Reverse Charge für Treibhausemissionszertifikate, Auskunftsverpflichtung für Postdienste; Senkung der Lieferschwelle auf 35.000 Euro.
  • BAO: verbindliche Auskünfte (Ruling) im Interesse der Tax Compliance.
  • GebG: Einführung einer Pauschalgebühr in Patent-, Gebrauchsmuster-, Markenschutz- und Musterschutzangelegenheiten.
  • NoVAG: Einführung eines EU-rechtskonformen Tatbestands des „innergemeinschaftlichen Erwerbs“; Festsetzung des Malus bei der Gebrauchtwageneinfuhr aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet im Einklang mit EuGH-Judikatur.
Die Begutachtungsfrist endet am 29. 3. 2010.

Quelle: SWK

Alle News anzeigen...