12.03.2010 12:30

China zählt für die österreichische Wirtschaft zu den wichtigsten Exportmärkten im asiatischen Raum. Viele österreichische Unternehmer sind durch Tochtergesellschaften am chinesischen Markt vertreten. Nach wie vor werden aber auch Direktgeschäfte getätigt, insbesondere in Zusammenhang mit der Lieferung von Investitionsgütern oder dem Transfer von Technologien österreichischer Unternehmer ins „Reich der Mitte“. Es ist zwingend notwendig, die für ausländische Unternehmer in China relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen, wenn man in China nicht Schiffbruch erleiden will. Das chinesische Finanzministerium und das Zentralamt für Steuern haben im letzten Jahr eine Reihe von Regelungen und Rechtsverordnungen im abgabenrechtlichen Bereich erlassen. In einem Beitrag in der Märzausgabe der SWI fasst Franz Schopper die für China-Geschäfte relevanten Neuerungen zusammen.

Quelle: SWI

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