22.02.2010 08:55

Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden ist (UFS 28. 1. 2010, RV/0361-I/09).

Quelle: UFS

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