Alle unsere Leistungen werden ausschließlich im Rahmen unserer Berufsbefugnisse als Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater laut § 3 WTBG angeboten:
Die optimale Gestaltung und Dokumentation der Personalverrechnung schützt in vielen Unternehmen vor
aufwändigen Nachzahlungen.
Für Ihre Lohnverrechnung bieten wir wie folgt an:
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lfd. Abrechnungen Dienstnehmer, Lohnkontenführung,
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Sonderzahlungen
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Zahlscheine für Behörden und Dienstnehmer
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EDV-Datensätze oder Erlagscheine für Dienstnehmer-Überweisungen und alle
Lohnabgaben
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Überstundenverrechnung Arbeitnehmer
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Aufrollungen
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Berechnung der Exekutionen und Pfändungen von Dienstnehmern unserer Klienten, inbesondere ausfüllen deren Drittschuldnererklärungen
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Treuhandabwicklungen für Lohnzahlungen
und Abgaben
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Steuerliche Kontrolle von Dienst- und Werkvertägen
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Austrittsberechnungen (Abfertigungen alt)
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Jahreserklärungen, Kommunalsteuer-Erklärung, Dienstgeberabgaben,
Betriebssummenblatt (Jahres-Dienstgeberlohnkonto)
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Betriebsprüfungen Lohnabgaben (GPLA)
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Abstimmung der Personalverrechnung mit Arbeitsrecht
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Sozialversicherungsberatung
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Fragen zu Ihrer Pension
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Arbeitnehmer Veranlagungen